Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich, Änderung

  1. Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte, Produkte und Dienstleistungen der DEIZO Solutions GmbH, Haferkornstr. 8, 04129 Leipzig (nachfolgend “DEIZO”) mit den Vertragspartnern, nachstehend „Kunde“ genannt, Sie gelten auch für zukünftige Leistungen und Angebote, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
  2. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn DEIZO der Geltung nicht ausdrücklich widersprochen hat. Dies gilt auch dann, wenn DEIZO in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vertragspartner oder der Dritten eine Lieferung und/ oder Leistung an diesen vorbehaltlos erbringt.
  3. DEIZO kann diese AGB ändern. DEIZO wird dem Kunden die Änderung innerhalb einer angemessenen Frist vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. Im Fall einer Änderung hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung in Textform zu kündigen. Dies gilt nicht, wenn sich die Änderung ausschließlich zu Gunsten des Kunden auswirkt. Der Kunde wird in der Änderungsmitteilung auf sein Kündigungsrecht gesondert hingewiesen.

2. Angebote, Vertragsschluss

  1. Die Angebote von DEIZO verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn DEIZO dem Kunden im Vorfeld des Vertragsschlusses Kataloge, Produktbeschreibungen oder technische Dokumentationen (z. B. Benutzerhandbücher, Berechnungen, Kalkulationen) überlassen hat. An den Katalogen, Produktbeschreibungen oder technischen Dokumentationen behält DEIZO sich Eigentums- und Urheberrechte vor.
  2. Jede Bestellung oder Beauftragung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot, sofern sich aus der Bestellung bzw. Beauftragung nichts anderes ergibt. Hierbei gibt der Kunde für die von ihm begehrte vertragliche Leistung ein Angebot ab (im Sinne von § 145 BGB).
  3. Der Vertrag kommt zustande, wenn DEIZO das Angebot des Kunden innerhalb von 10 Werktagen per E-Mail vorbehaltlos annimmt oder mit den Erfüllungshandlungen beginnt. Der Kunde verzichtet in letzterem Fall auf den Zugang der Annahmeerklärung.
  4. Lieferfristen/ Termine gelten nur dann als verbindlich vereinbart, wenn diese von DEIZO mindestens in Textform ausdrücklich als verbindlich zugesichert sind.
  5. Die Einhaltung von Fristen/ Terminen setzt voraus, dass der Kunde sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung stellt, insbesondere die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen erbringt. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich Frist bzw. Termin angemessen, mindestens jedoch um den Zeitraum der Verzögerung. Dies gilt nicht, wenn DEIZO die Verzögerung zu vertreten hat.
  6. Sofern vereinbarte Arbeitstermine für Zusatzleistungen (wie Administration, Konfiguration, Datenmigration oder Beratung, etc.) seitens des Auftraggebers nicht eingehalten werden können, sind diese spätestens drei Arbeitstage zuvor abzusagen. Bei kurzfristigerer Absage ist DEIZO berechtigt, Mehrkosten und Aufwendungen dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

3. Infrastructure as a Service, Managed Cloud Services

  1. DEIZO stellt dem Kunden eine flexible virtualisierte Infrastruktur (Infrastructure as a Service - IaaS) und Managed Cloud Services auf nicht für diesen ausschließlich nutzbaren Servern, Storage-Devices, Netzwerken über das Internet zur Verfügung.
  2. Diese Leistungen werden in Echtzeit bereitgestellt, verwaltet und nach Nutzung abgerechnet. Die Leistungsdaten und die Bedingungen für den Support, ergeben sich dessen Bedingungen aus dem Service-Level-Agreement (SLA).
  3. DEIZO gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Internet-Infrastruktur von 98% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Erreichbarkeit aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich vom DEIZO liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht erreicht werden kann und im Fall von geplanten Wartungsfenstern. DEIZO kann den Zugang zu den Leistungen vorübergehend einstellen oder beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Interoperabilität der Dienste und datenschutzrechtliche Anforderungen dies erfordern. DEIZO wird sich bemühen, erforderliche Wartungsarbeiten in nutzungsarmen Zeiten durchführen. Über anstehende Wartungsarbeiten wird DEIZO den Kunden zwei Arbeitstage zuvor informieren. Pro Monat sollen die Wartungsarbeiten einen Zeitraum von 6 Stunden nicht überschreiten. Sollten längere vorübergehende Leistungseinstellungen oder -beschränkungen erforderlich sein, wird DEIZO den Kunden über Art, Ausmaß und Dauer der Beeinträchtigung sieben Arbeitstage zuvor unterrichten, soweit dies den Umständen nach objektiv möglich ist und die Unterrichtung die Beseitigung bereits eingetretener Unterbrechungen nicht verzögern würde.
  4. Soweit DEIZO kostenlose Zusatzleistungen zur Verfügung stellt, hat der Kunde auf ihre Erbringung keinen Erfüllungsanspruch. DEIZO ist befugt, solche bisher kostenlos zur Verfügung gestellten Dienste innerhalb einer Frist von 24 Stunden einzustellen, zu ändern oder nur noch gegen Entgelt anzubieten. In diesem Fall informiert DEIZO den Kunden unverzüglich.
  5. Soweit nicht ausdrücklich mit dem Kunden schriftlich vereinbart, gewährt DEIZO dem Kunden keine kostenlose technische Unterstützung (Support). Support und Zusatzleistungen wie Administration, Konfiguration, Datenmigration oder Beratung, etc. sind gesondert zu beauftragen.
  6. DEIZO darf die ihr obliegenden Leistungen auch von fachkundigen Mitarbeitern oder Dritten erbringen lassen.
  7. Die Services und Dienstleistungen unterliegen der Fair-Use-Policy gem. Ziffer 12.

4. Internetdomains

  1. Soweit Gegenstand des Vertragsverhältnisses die Registrierung von Domainnamen ist, schulden wir lediglich die Vermittlung der gewünschten Domain. DEIZO übernimmt daher keine Haftung und Gewährleistung für die anschließend tatsächliche Zuteilung des bestellten Domainnamens, für dessen Bestand oder für die Freiheit von Rechten Dritter. Von der tatsächlichen Zuteilung des Domainnamens kann der Kunde erst dann ausgehen, wenn dieser durch uns bestätigt ist. Wir haben auf die Domainvergabe keinen Einfluss.
  2. Sollte der Kunde von dritter Seite aufgefordert werden, eine Internetdomain aufzugeben, weil sie angeblich fremde Rechte verletzt, wird er DEIZO hiervon unverzüglich unterrichten. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internetdomain beruhen, stellt der Kunde DEIZO frei.

5. Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde wird im Rahmen der von DEIZO geschuldeten Leistungserbringung die ggf. erforderlichen Mitwirkungshandlungen unentgeltlich erbringen. Hierzu zählen insbesondere:
    • Unaufgeforderte, rechtzeitige Übermittlung aller notwendigen Informationen, z. B. über Zielsetzung, Anforderungen des Kunden, technische Daten, Computerprogramme, Akten, Dokumentationen, Prüfdaten, Hilfsmittel etc.
    • Benennung eines Ansprechpartners mit der Ermächtigung zur Abgabe von verbindlichen Erklärungen und Terminvereinbarungen
    • Entscheidungsfindung innerhalb eines angemessenen Zeitraums (i.d.R. 2 Tage)
    • Bereitstellung bzw. Schaffung der erforderlichen baulichen, technischen und sonstigen Voraussetzungen, die dem Kunden benannt werden.
    • Bei Leistungserbringung vor Ort: Überlassung von Büroräumen, Dienstleistungen, Geräte, wie z. B. Internetanschluss, und ggf. auch Zurverfügungstellung von Personal, die zur Durchführung der Leistungen benötigt werden.
    • Definition von Testszenarien (z. B. Funktionstest, Spezialfälle prüfen), fristgerechte Bereitstellung von Daten und geeigneten Geschäftsvorfällen zu Testzwecken, Durchführung von Tests
  2. Des Weiteren wird der Kunde, die für Installation oder Betrieb der Lieferungen bzw. Leistungen eventuell erforderlichen Einrichtungen rechtzeitig bereitstellen.
  3. Soweit nichts anderes zwischen dem Kunden und DEIZO vereinbart wurde, ist der Kunde für Sicherungskopien seiner Daten unbeschadet Ziffer 13 selbst verantwortlich.
  4. Soweit DEIZO dem Kunden eine bestimmte Speicherkapazität zur Verfügung stellt, ist der Kunde selbst dafür verantwortlich, dass die Speicherkapazität für seine Zwecke ausreicht. DEIZO behält sich das Recht vor, eingehende Inhalte einschließlich für den Kunden eingehende Nachrichten in seine E-Mail-Postfächer, an den Absender zurückzusenden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind.
  5. Der Kunde verpflichtet sich, von DEIZO zum Zwecke des Zugangs zu den Leistungen von DEIZO erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und DEIZO unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten dritten das Passwort bekannt ist sowie dieses unverzüglich zu ändern oder durch DEIZO ändern zu lassen, wenn er Anlass zu der Vermutung hat, dass unberechtigte Dritte hiervon Kenntnis erlangt haben.
  6. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen der DEIZO nutzen, haftet der Kunde gegenüber DEIZO unter anderem für die Vergütung als auch daraus erwachsende Schadensersatzansprüche.
  7. Der Kunde ist verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Dienste sachgerecht zu nutzen und missbräuchliche und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, die von der DEIZO bereit gestellten Ressourcen unter anderem nicht für folgende Handlungen einzusetzen oder Dritten solche Handlungen zu ermöglichen:
    • unbefugtes Eindringen in fremde Rechnersysteme (Hacking);
    • Behinderung fremder Rechnersysteme durch Versenden/Weiterleiten von Datenströmen und/oder E-Mails (Spam/Mail-Bombing);
    • suche nach offenen Zugängen zu Rechnersystemen (Port Scanning);
    • versenden von E-Mails an dritte zu Werbezwecken, sofern er nicht davon ausgehen darf, dass der Empfänger ein Interesse hieran hat (z.B. nach Anforderung oder vorhergehender Geschäftsbeziehung);
    • das Fälschen von IP-Adressen, E-Mail- und Newsheadern sowie die Verbreitung von Viren.
    • Nutzung der Server zur Bereitstellung von IRC (Internet Relay Chat, z.B. IRC Server, Bots, Bouncer), Anonymisierungsdiensten (z.B. Tor, JAP, Proxyserver), Streaming-Dienste, Download-Services, P2PTauschbörsen) bzw. der Verlinkung;
  8. Sofern der Kunde gegen eine oder mehrere der genannten Verpflichtungen verstößt, ist DEIZO zur sofortigen Einstellung aller Leistungen berechtigt. Bei Kenntnisnahme von rechtswidrigen Handlungen sind wir nach Art. 6 Abs. 1 DSA (Digital Services Act) verpflichtet, Sie zur unverzüglichen Entfernung des beanstandeten Inhalts aufzufordern und berechtigt, Ihren Zugang zu sperren.

6. Höhere Gewalt

  1. Sollten die Vertragsparteien durch höhere Gewalt, z. B. Krieg, Arbeitskampfmaßnahmen bei den eigenen Werken, Beschädigungen von Anlagen, Anordnungen von hoher Hand oder durch sonstige Umstände mit unmittelbaren Auswirkungen auf den Vertragsgegenstand, die abzuwenden nicht in ihrer Macht liegen bzw. deren Abwendung mit einem angemessenen technischen und/ oder wirtschaftlichen Aufwand nicht erreicht werden kann, an der Erfüllung ihrer Leistungen gehindert sein, so ruhen die Verpflichtungen zur Vertragserfüllung, bis diese Umstände und deren Folgen beseitigt sind. Die Vertragsparteien werden alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, dass sie Ihren Verpflichtungen so bald wie möglich wieder nachkommen können.

7. Vergütung, Zahlungsbedingungen

  1. Soweit nicht ausdrücklich Festpreise vereinbart sind, richtet sich die Höhe des Preises für die jeweilige Leistung nach der jeweils zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Preisliste. Preise verstehen sich netto ohne Abzüge und zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Für vom Kunden gebuchte Zusatzleistungen (wie Administration, Konfiguration, Datenmigration oder Beratung, etc.) gelten, soweit nicht anders vereinbart, die Preise bzw. Tagessätze zzgl. entstehender Reiseund Nebenkosten. Ein Arbeitstag umfasst 8 Stunden. Spesen für Übernachtung sowie Fahrtkosten (Mietwagen, Bahn etc.) zahlt der Kunde wie angefallen, Verpflegungsmehraufwendungen gemäß gesetzlicher Regelung. Reisezeiten werden mit dem halben Stundensatz berechnet. Die Kilometerpauschale für eingesetzte PKW beträgt 0,35 Euro/ km.
  3. Zusatzleistungen erbringt DEIZO innerhalb der üblichen Geschäftszeiten der DEIZO Montag bis Freitag 8:00 bis 16:00 Uhr. Für Einsätze außerhalb der üblichen Geschäftszeiten, am Wochenende bzw. an bundeseinheitlichen und sächsischen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. werden Zuschläge in Höhe von 100% erhoben.
  4. Erhöht oder vermindert sich künftig der vom Statistischen Bundesamt amtlich festgestellte Verbraucherpreisindex für Deutschland (auf der Basis 2023 = 100) gegenüber dem für den Monat des Vertragsschlusses veröffentlichten Index um mindestens 3%, so ändern sich die Preise im gleichen prozentualen Verhältnis nach einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten nach unten oder oben zum ersten des Folgemonats. Jede weitere Indexveränderung gegenüber der jeweils letzten Basis der Änderung der vereinbarten Preise kann regelmäßig nach Ablauf weiterer 12 Monate auf Antrag einer Partei zur Anpassung der Preise im prozentualen Verhältnis erfolgen. Sollte der Verbraucherindex auf eine neue Basis umgestellt werden, gelten jeweils die Indexwerte in der aktuellen Fassung.
  5. Preisanpassungen von Lieferanten bzw. Subunternehmern berechtigen zur Preisanpassung für die jeweilige Leistung im gleichen prozentualem Umfang. Die Preisanpassung des Lieferanten /Subunternehmers ist entsprechend nachzuweisen.
  6. Die Rechnungslegung erfolgt bei monatlich wiederkehrenden Leistungen monatlich im Voraus. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungserhalt zu zahlen. Die Rechnungslegung erfolgt ausschließlich elektronisch per E-Mail.
  7. Rechnungen über kostenpflichtige Zusatzleistungen (wie Administration, Konfiguration, Datenmigration oder Beratung, etc.) sollen die durch den Kunden-Mitarbeiter oder einem beauftragten Vertreter bestätigte Leistungsnachweise beigefügt werden. Die Leistungsnachweise werden dem Auftraggeber an eine von ihm zu benennende E-Mailadresse übersandt und sind innerhalb eines Zeitraums von 5 Arbeitstagen zu bestätigen oder berechtigt zurückzuweisen. Anderenfalls gelten die Leistungsnachweise mit Ablauf der Frist als bestätigt und können von DEIZO entsprechend in Rechnung gestellt werden. Die Bestätigung der Leistungsnachweise kann elektronisch erfolgen. In diesem Fall sind der Leistungsnachweis der DEIZO (als PDF-Datei) und die Bestätigungsinformation des Auftraggebers beizufügen.
  8. Dem Kunden steht ein Recht zur Aufrechnung nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von DEIZO schriftlich anerkannt wurden. Darüber hinaus kann der Kunde ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn seine Forderung, aufgrund der er die Zahlung zurückhält, auf demselben Vertragsverhältnis beruht und entweder rechtskräftig festgestellt oder von DEIZO anerkannt ist.
  9. Kommt der Kunde mit Zahlungen in nicht unerheblicher Höhe in Verzug, steht DEIZO das Recht zu, weitere Leistungen aus demselben rechtlichen Verhältnis, zu dem sich DEIZO verpflichtet hat, vorläufig einzustellen und sämtliche offenen Beträge aus diesem Verhältnis sofort fällig zu stellen. Etwa vereinbarte Termine bzw. Fristen zur Ausführung von noch ausstehenden Lieferungen und Leistungen seitens DEIZO sind in diesem Falle hinfällig, ohne dass es eines besonderen Hinweises von DEIZO hierauf bedarf. Bei monatlich wiederkehrenden Leistungen besteht ein Verzug in nicht unerheblicher Höhe, sobald der Kunde mit insgesamt 2 Monatsvergütungen rückständig ist.

8. Vertragsdauer, Kündigung, Projektabschluss

  1. Soweit nicht anders vereinbart, werden Verträge für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Produktivsetzung geschlossen. Sofern nicht eine der Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Laufzeitende kündigt, wird der Vertrag nach Ablauf der ersten 12 Monate auf unbestimmte Zeit fortgesetzt und kann sodann von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
  2. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für DEIZO insbesondere vor, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder gegen andere wichtige Kundenpflichten verstößt. Ein weiterer wichtiger Grund, der zur Sperrung oder fristlosen Kündigung führen kann, liegt vor, wenn der Kunde
    • mit der Zahlung der geschuldeten Entgelte für 2 Monate mehr als 30 Tage in Verzug gerät,
    • schuldhaft gegen Absatz Ziffer 5 oder 12 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt,
    • wenn über das Vermögen des Kunden ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt, ein solcher mangels Masse abgelehnt wurde, Vollstreckungen gegen den Kunden erfolglos geblieben sind, oder Vollstreckungsmaßnahmen ausgebracht und nicht innerhalb eines Monats aufgehoben (z.B. Aufhebung des Arrestes) wurden.
  3. Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail an die Adresse service@deizo.de genügt).
  4. Reicht der Regelungsgehalt einzelner Bestimmungen über die Vertragslaufzeit hinaus (bspw. Haftungsfreistellungen, -beschränkungen, Urheberrechte, Datenschutz, Verschwiegenheit) dann bleiben diese Regelungen auch über die Vertragslaufzeit wirksam. Mit der Vertragsbeendigung - gleich aus welchem Rechtsgrund – entfallen die im Rahmen der Leistungserbringung durch DEIZO gewährten Nutzungsrechte oder Lizenzen.
  5. Der Kunde ist verantwortlich, die von ihm übermittelten und gespeicherten Informationen vor Beendigung des Vertragsverhältnisses außerhalb der Infrastruktur von DEIZO zu sichern. DEIZO wird die übermittelten und gespeicherten Daten des Kunden, vorbehaltlich abweichender Regelungen oder Weisungen aus dem Auftragsverarbeitungsvertrag, spätestens 30 Tage nach Vertragsende endgültig löschen. Ab Vertragsende ist ein Zugriff auf diese Daten durch den Kunden nicht mehr möglich.

9. Softwareüberlassung / Arbeitsergebnisse

  1. Beinhaltet der Vertragsgegenstand die Überlassung von Software, räumt DEIZO - sofern vertraglich nicht anders vereinbart - dem Kunden das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, unbeschränkte Nutzungsrecht für die Dauer der Überlassung ein. Das gleiche gilt für Arbeitsergebnisse im Rahmen der Leistungsausführung.
  2. Sofern in die Leistungen von DEIZO von Dritten erstellte Gegenstände (z. B. Standardsoftware; Softwaremodule, vorhandene Schulungsunterlagen etc.) mit einfließen, darf, von den verkörperten Leistungen der DEIZO immer nur in Übereinstimmung mit den Lizenzbedingungen des jeweiligen Drittherstellers Gebrauch gemacht werden. DEIZO räumt dem Kunden keine über die Lizenzbedingungen des jeweiligen Drittherstellers hinausgehenden Rechte an diesen Gegenständen ein.
  3. Sofern vertraglich nicht anders vereinbart, bleibt DEIZO alleinige und ausschließliche Eigentümerin aller Designs, Verfahren, Techniken, Konzepte, Verbesserungen, Entdeckungen, Ideen und Erfindungen unabhängig davon, ob diese patentfähig sind oder nicht, ob sie in Zusammenhang mit den Leistungen genutzt werden, hergestellt werden oder entstanden sind (zusammenfassend die „Schöpfungen“ genannt) sowie aller damit verbundener Patente, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse und des gesamten sonstigen damit verbundenen geistigen Eigentums.

10. Eigentums- und Rechtevorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung behält sich DEIZO sämtliche Rechte an den Lieferungen bzw. Leistungen vor. Dies gilt insbesondere für das Eigentum an gegenständlichen Lieferungen (z. B. Datenträger, Benutzerhandbücher, sonstige Dokumentation, etc.) als auch für geistige Eigentumsrechte (z. B. urheberrechtliche Nutzungsrechte an Softwareprogrammen und Benutzerhandbüchern).
  2. Lieferungen bzw. Leistungen von DEIZO dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat DEIZO unverzüglich schriftlich mitzuteilen, wenn und inwieweit Zugriffe Dritter erfolgen.
  3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung der fälligen Vergütung, ist DEIZO berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die gegebenenfalls gelieferten gegenständlichen Waren (z. B. Datenträger, Benutzerhandbücher, etc.) aufgrund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts heraus zu verlangen sowie dem Kunden die gegebenenfalls eingeräumten Nutzungsrechte an geistigem Eigentum (z. B. Nutzungsrechte an Softwareprogrammen) zu entziehen.
  4. Soweit der Kunde berechtigt ist, die von DEIZO erhaltenen Lieferungen im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen, was z. B. bei Vertriebspartnern von DEIZO der Fall sein kann, tritt der Kunde an DEIZO bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschl. Umsatzsteuer) der Forderung von DEIZO ab, die dem Kunden aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von DEIZO, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. DEIZO verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere keinen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, kann DEIZO verlangen, dass der Kunde DEIZO die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen heraus- gibt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. DEIZO verpflichtet sich, die bestehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als zehn (10) Prozent übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt DEIZO.

11. Mängelansprüche

  1. Der Kunde ist verpflichtet, Lieferungen und Leistungen unverzüglich auf Vollständigkeit und offensichtliche und erkennbare Mängel zu untersuchen und diese unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Lieferung bzw. Leistung, DEIZO gegenüber zu rügen. Bei nicht offensichtlichen (sog. verborgenen) Mängeln, ist der Kunde verpflichtet, diese nach ihrer Entdeckung, spätestens innerhalb der Verjährungsfrist zu rügen. Der Kunde erforderlichen Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung und Reproduzierbarkeit der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen. Unterlässt der Kunde die vorstehend bestimmten Rügen, ist die Haftung für den nicht gerügten Mangel ausgeschlossen.
  2. Sind Leistungen der DEIZO mangelhaft, ist sie verpflichtet innerhalb angemessener Frist notwendige Nachbesserungsarbeiten (mindestens zwei Versuche) durchzuführen. Sollte die Nachbesserung fehlschlagen, kann der Kunde unbeschadet gesetzlicher Regelungen für die Dauer der Schlechtleistung eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung verlangen.
  3. Beruht die Mangelhaftigkeit der Leistung auf dem Einsatz von Software/ Programmen oder Leistungsbestandteilen, die die DEIZO zum Zweck der Leistungsinanspruchnahme von Dritten erworben (bzw. lizenziert) hat, beschränken sich die Gewährleistungsrechte des Kunden auf den Umfang der Rechte die der DEIZO gegenüber den Dritten zustehen. Die DEIZO wird diese Rechte, soweit möglich, an den Kunden abtreten.
  4. Der Kunde ist nicht berechtigt, Fehler selbst zu beseitigen und Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.
  5. DEIZO übernimmt keine Gewähr für Mängel, welche auf eigenmächtige Veränderungen durch den Kunden, dessen Personal oder sonstige Erfüllungsgehilfen (Dritte) zurückzuführen sind, respektive nicht rechtzeitig nach Abs. Ziffer 5 angezeigt wurden.
  6. Den Kunden trifft die Beweislast für die Einhaltung und Rechtzeitigkeit der Rügeverpflichtung sowie für das Vorliegen und den Zeitpunkt der Feststellung eines Mangels.
  7. Zwecks Vermeidung von Schäden – und soweit vertraglich nicht anders vereinbart - ist der Kunde angehalten, dafür Sorge zu tragen, dass sein Datenbestand täglich dem Stand der Technik außerhalb der DEIZOInfrastruktur entsprechend gesichert wird.

12. Fair Use Policy

Sofern für die Nutzung eines Services/Dienstes keine expliziten Ressourcen vereinbart wurden gilt die hier beschriebenen Fair Use Policy.

  1. Die Nutzung der von uns bereitgestellten Dienstleistungen und Ressourcen unterliegt den Prinzipien einer fairen und verantwortungsvollen Nutzung ("Fair Use"). Diese Regelung dient dem Zweck, eine gleichmäßige Verteilung der Ressourcen und eine kontinuierlich hohe Qualität unserer Dienstleistungen für alle Nutzer sicherzustellen.
  2. Der Kunde verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellten Ressourcen und Dienste nur im Rahmen eines normalen, dem Vertragszweck entsprechenden Gebrauchs zu nutzen. Eine übermäßige Inanspruchnahme, die das ordnungsgemäße Funktionieren der Dienste beeinträchtigt oder die Nutzungsmöglichkeiten anderer Nutzer in unzumutbarer Weise einschränkt, ist untersagt.
  3. Sollte DEIZO feststellen, dass ein Nutzer die Ressourcen oder Dienste in einer Weise nutzt, die über den üblichen Rahmen hinausgeht und die Fair Use-Prinzipien verletzt, ist der Anbieter berechtigt, Maßnahmen zu ergreifen, um die Dienstqualität und die faire Verteilung der Ressourcen zu gewährleisten. Diese Maßnahmen können insbesondere, aber nicht ausschließlich, in der Beschränkung oder Anpassung der bereitgestellten Ressourcen und Dienste bestehen.
  4. DEIZO wird den Kunden über die ergriffenen Maßnahmen informieren und, sofern möglich und zumutbar, eine angemessene Frist zur Anpassung des Nutzungsverhaltens einräumen.

13. Haftung

  1. Schadensersatzansprüche gegen DEIZO sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, DEIZO, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.
  2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet DEIZO nur, wenn eine der vertragswesentlichen Pflichten durch DEIZO, seine gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen verletzt wurde. DEIZO haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf. Zu den vertragswesentlichen Pflichten zählen insbesondere die unter Ziffer 3 dieser AGB genannten.
  3. Für den Verlust von Daten haftet DEIZO insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
  4. DEIZO haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch DEIZO, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Schäden im Sinne der vorstehenden Haftungsregelungen unverzüglich gegenüber DEIZO schriftlich anzuzeigen oder von DEIZO aufnehmen zu lassen, so dass DEIZO möglichst frühzeitig informiert wird und eventuell gemeinsam mit dem Kunden noch Schadensminderung betreiben kann.

14. Verjährung

  1. Nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren Ansprüche beruhend auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handeln der DEIZO eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der DEIZO sowie Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der DEIZO, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  2. Für alle übrigen vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche gegenüber DEIZO beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.

15. Referenzen

Der Auftraggeber gestattet der DEIZO die Benennung des Auftraggebers als Referenz unter Verwendung seines Logos. Diese Erlaubnis gilt bis zum schriftlichen Widerruf des Auftraggebers.

16. Datenschutz und Verschwiegenheitsverpflichtung

  1. Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig zur Verschwiegenheit und Wahrung der gesetzlichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
  2. Die Verschwiegenheitspflicht umfasst sämtliche Informationen über die jeweilige Vertragspartei und deren Beteiligungsunternehmen sowie über deren (auch potenzielle) Vertragspartner. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Dritte von Geschäftsgeheimnissen keine Kenntnis erlangen. Vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse sind insbesondere Kenntnisse über Verfahren und Geschäftsmethoden der jeweiligen Vertragspartei und ihrer Unternehmen in technischer, kaufmännischer und sonstiger Hinsicht. Auch Inhalte und Konditionen dieses Vertrages unterliegen der Verschwiegenheit.
  3. Die Verpflichtung betrifft sämtliche Informationen und Sachverhalte, unabhängig davon, ob sie ausdrücklich als vertraulich oder geheim gekennzeichnet worden sind, es sei denn, diese sind allgemein bekannt oder die betreffende Vertragspartei wird durch eine behördliche oder gesetzliche Anordnung zur Bekanntgabe verpflichtet oder es liegt eine ausdrückliche, vorherige, schriftliche Zustimmung der jeweiligen Vertragspartei zur Weitergabe an Dritte vor. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach der Beendigung des Vertrages fort.
  4. Soweit DEIZO im Rahmen der Vertragserfüllung personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließt DEIZO mit dem Kunden einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO ab sowie bei Vorliegen eines Drittstaatentransfers, zusätzliche vertragliche Regelungen zum Datenschutz (z. B. EU-Standardvertragsklauseln).

17. Schlussbestimmungen

  1. Gerichtsstand ist Leipzig.
  2. Außergerichtliche Streitbeilegung/ Informationspflichten:
    Die Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission können Sie unter diesem Link aufrufen: https://www.ec.europa.eu/ consumers/odr DEIZO ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
  3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Fall einer
  4. Die Rechtsbeziehung zwischen DEIZO und dem Vertragspartner unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.